Kinderschutz-Konzept

&

 Kinderrechte


Die Akademie nimmt Kinderschutz sowie die Kinderrechte sehr ernst. Die MitarbeiterInnen der Akademie haben sich mit dem Thema schon viele Jahre immer wieder auseinander gesetzt. Wir überprüfen als Team laufend unseren Umgang und die Umsetzung in den Programmen, die wir als Akademie anbieten.

Risikoabwägung:

Die Akademie betreibt unterschiedlichste Workshops, in denen mit Kindern oder Jugendlichen als auch mit Erwachsenen philosophiert wird. Workshops mit Kindern finden grunsätzlich nur unter Befolgung der Zwei-Erwachsenen-Regel statt. Dies betrifft Workshops in Schulen, in der Akademie oder das Philo Art Camp gleichermaßen. Nichtdestotrotz wird das Thema Kinderschutz und Kinderrechte in der Akademie thematisiert, zumal die "Wertehaltung" und die "Werte der Kinder" einen hohen Stellenwert in unserem Programm, in den Workshops und Lehrgängen für Erwachsene haben.

Praxis/Umsetzung:
Jeder Mitarbeiterin als auch jeder Mitarbeiter muss sich der Inhalte des Kinderschutzes und der Kinderrechte bewusst und darüber informiert sein. Zudem muss jeder Mitarbeiterin als auch jeder Mitarbeiterein ein Formular der Akademie "Formular Kinderschutzrichtlinie" mit zwei Seiten angführten Verhaltenskodex unterschreiben. Wir führen auch regelmäßig ein Gespräch mit allen MitarbeiterInnen betreffend Kinderschutz.

 

Kinderbeschwerden

Kinder signalisieren ihre Unzufriedenheit direkt aus der Situation heraus, aber auch indirekt, was sich nonverbal ausdrückt oder im Verhalten zeigt. Diese Beschwerden lassen sich erst im Dialog mit dem Kind konkretisieren.
 

Generell gilt: Wie auch immer das Kind seine Beschwerde zeigt, nehmen wir es als berechtigte Äußerung wahr und gehen sensibel darauf ein. Selbst wenn manche Ursachen harmlos oder trivial erscheinen – die Erwachsenensicht spielt hier keine Rolle. Erst wenn die Kinder erfahren, dass ihre Beschwerden anerkannt werden, können sie lernen, eigene Anliegen klarer zu äußern. Um Beschwerdemöglichkeiten für Kinder zu schaffen, beachten wir im Team die folgenden Fragen:

  • Wie bringen Kinder ihre Beschwerden zum Ausdruck?

  • Worüber beschweren sich Kinder?

  • Welche Beschwerdemöglichkeiten unterstützen wir?

  • Wie dokumentieren wir die Kinderbeschwerden?

  • In welcher Form erhalten die Kinder Rückmeldung?

Die Kinder sollen wissen, dass sie mit ihrer Beschwerde etwas bewirken und in ihrem Interesse verändern können. Wir versuchen, das Beschwerdeverfahren transparent zu machen. Nicht jeder Wunsch kann erfüllt werden, das sollte auch den Kindern klar sein. Doch gemeinsam gelingt es besser, Lösungen zu finden.

 

Möglichkeiten, wie wir Beschwerden sammeln:

  • Im Gruppenraum steht ein eigens gekennzeichneter Karton, der Beschwerdebriefkasten. Daneben liegen Zettel, darauf kann das Kind ein Bild zu seinem Beschwerdethema malen und hineinlegen. Der Briefkasten animiert auch schüchterne Kinder. Und Sie können entscheiden, ob Sie den Inhalt vertraulich behandeln oder in der Gruppe besprechen.

  • Die Kinder heften ihre gemalten Bilder an eine Beschwerdewand. Diese lässt sich einfach aus Plakatkarton, Packpapier oder einer Tapetenrolle gestalten. Auf der Pinnwand sind die Beschwerden für alle gut sichtbar und können auch zeitnah aufgegriffen werden.

  • Für dringliche Beschwerden eignet sich die Beschwerdetrommel. Die Trommel hat einen festen Platz im Gruppenraum, und das Kind kann sie laut schlagen, wenn es sein Anliegen der ganzen Gruppe verkünden will.

 

Beschwerde- und Fallmanagement

 

Eltern/Elternteile erwarten eine optimale Betreuung und individuelle Förderung ihrer Kinder. Doch in Erziehungsfragen, gerade bei Regeln oder Selbstbestimmungs-möglichkeiten, können die Meinungen weit auseinandergehen. Daher ist es auch für den Umgang mit Beschwerden wichtig, sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen.
 

Mit der Teilnahme des Kindes akzeptieren Eltern das pädagogische Konzept der Akademie. Unser Personal soll mit den Eltern kooperieren und deren erzieherische Entscheidungen achten. Doch manchmal prallen dabei unterschiedliche Ansichten aufeinander.
 

Bei wichtigen Fragen muss die Akademie den den Elternteil/die Eltern informieren. In das pädagogische Konzept der dürfen Eltern nicht eingreifen. Allerdings haben Eltern stets ein Anhörungsrecht. Beschwerden sind grundsätzlich nicht als Angriff, sondern als Verbesserungsvorschlag zu betrachten. Viele Fragen und kleine Probleme lassen sich im Tür-und-Angel-Gespräch schnell klären. Im Konfliktfall wird ein extra Gesprächstermin vereinbart. Alle Beschwerden, auch telefonische, müssen nicht sofort eine Antwort erhalten. Die Akademie ist offen, optimistisch und bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Unstimmigkeiten sind niemals vor dem Kind auszutragen, bevor nicht zuvor ein klärendes Gespräch mit den Elternteil geführt wurde. Sollten Eltern wie Pädagogin zustimmen, kann das Kind dem Gespräch beiwohnen, um Mißverständnisse zu klären.

In emotional aufgeheizten Situationen ist es besser, die Aussprache zu verschieben. Bei Vorwürfen versuchen wir, uns nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und sachlich zu bleiben. Beschwerden und Problemfälle sind stets dem Hauptverantwortlichen zu melden und bei Bedarf im Team zu besprechen, um die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

 


Verhaltenskodex

 

Die Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" hat sich dazu verpflichtet, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie den Schutz vor Missbrauch und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen in der eigenen Organisation sowie bei Veranstaltungen und Projekten, die einen direkten Zugang zu Kindern und Jugendlichen zur Folge haben, zu gewährleisten. Daher werden Maßnahmen der Prävention etabliert, die eine aufmerksame Haltung gegenüber Kindern und Jugendlichen bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Rechte etablieren und das Risiko von Gewalt und Missbrauch minimieren sollen.

 

Zielsetzung der Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Kindern ist es, dass Mitarbeitende (Angestellte sowie ehrenamtlich Tätige) und Beauftragte der Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit von Kindern wahrnehmen.

 

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der/die Mitarbeitende, die Richtlinien der Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" zum Schutz von Kindern zu befolgen,

 

für die Beachtung, Bekanntmachung und Verbreitung der Verhaltensregeln in meinem Arbeitsumfeld Sorge zu tragen,

auf alle Bedenken, Anschuldigungen und Vorkommnisse sofort zu reagieren und der für Kinderschutz verantwortlichen Person unmittelbar zur Kenntnis zu bringen.

 

 

In diesem Sinne werden die/der Mitarbeitende

  • dazu beizutragen, ein für Kinder sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld zu schaffen.

  • die Meinung und Sorgen von Kindern ernst nehmen und sie als Persönlichkeit fördern.

  • alle Kinder mit Respekt behandeln.

  • Nach Möglichkeit die Zwei-Erwachsenen-Regel befolgen, d.h. dafür Sorge tragen, dassein weiterer Erwachsener anwesend oder in Reichweite ist, wenn Einzeltraining, persönliches Gespräch mit dem Kind, Ausbildung oder medizinische Behandlungen durchgeführt werden. Falls individuelle Beratung oder Behandlung nötig ist, wird das Einverständnis des Erziehungsberechtigten eingeholt und ein weiterer Erwachsener informiert, wo und wann diese durchgeführt wird.

  • beim Fotografieren, Filmen oder Berichten in der Öffentlichkeitsarbeit die Menschenwürde und das Schutzbedürfnis von Kindern achten, insbesondere auch mit persönlichen Daten sorgsam umgehen und dies auch von Dritten einfordern, die Informationen über Kinder durch die Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" erhalten.
     

Ich fühle mich für den Schutz von Kindern vor Missbrauch verantwortlich und melde Verdachtsfälle unverzüglich bei der Akademie "Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen" verantwortlichen Person.

 

Außerdem werde ich jede Form von Bedrohung, Diskriminierung, körperlicher oder verbaler Gewalt oder Einschüchterung unterlassen. Dies bedeutet, dass ich niemals

 

  • die durch meine Position oder mein Amt verliehene Macht oder meinen Einfluss auf das Leben und Wohlergehen eines Kindes missbrauche.

  • Kinder schlage oder mich anderweitig körperlich an ihnen vergehe; erzieherische Maßnahmen übe ich gewaltfrei und ohne Demütigung aus.

  • ein Kind sexuell, körperlich oder emotional misshandle oder ausbeute; insbesondere niemals mit oder an einem Kind sexuelle Aktivitäten durchführe oder es pornographischem Material aussetze.

  • Kinder in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise in den Arm nehme, streichele, küsse oder berühre.

  • unangemessene, unsittliche oder missbräuchliche Ausdrücke benutze.

  • sexuelle Anspielungen oder zweideutige Handlungen gegenüber einem Kind mache.

  • unaufgefordert einem Kind bei intimen Aufgaben helfe, die es alleine bewältigen kann (wie zum Beispiel es auf die Toilette zu begleiten, zu baden oder die Kleidung zu wechseln).

  • eine Beziehung zu Kindern aufbaue, die als ausbeuterisch oder misshandelnd erachtet werden könnte.

  • übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind getrennt von den anderen Kindern verbringe.

  • illegales, gefährliches und misshandelndes Verhalten gegenüber Kindern dulde oder unterstütze.

  • um einen Dienst oder Gefallen bitte, der als missbräuchlich oder ausbeuterisch gegenüber Kindern betrachtet werden könnte.

 

 

Kinderrechte

 

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.

 

Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.

 

Kinder sind eigenständige Personen mit ganz speziellen Bedürfnissen und auch Rechten. Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich Staaten das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen.

 

 

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.

  • Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.

  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.

  • Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.

 

10 wichtige Kinderrechte auf einen Blick

 


 

 

 

 

 

 

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